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Badeordnung des Pfarrwiesensees
 

1. Jeder Badegast ist verpflichtet, mit dem Betreten des Badestrandes, zur Einhaltung

der Badeordnung.

2. Für die Einhaltung der Badeordnung überträgt die Ortsgemeinde das Weisungsrecht

an den Pächter des Badestrandes.

3. Bitte halten Sie die Abstandsregeln sowie alle aktuell gültigen Corona-Regeln ein.

4. Selbst mitgebrachte Glasflaschen sind verboten.

5. Hunde dürfen, während der Badesaison, nicht mit an den Badestrand

gebracht werden und auf keinen Fall in den See gelassen werden

(bundesweites Gesetz).

6. Das Mitbringen von großen Badebooten oder Badeinseln ist nicht erlaubt,

da es den Badebereich für andere Badegäste zu sehr einschränkt.

7. Das Befahren des Badesees mit Motorbetriebenen Badebooten oder sonstigen

Wasserfahrzeugen ist nicht erlaubt (Ausnahme Rettungsdienste, Pächter).

8. Das Grillen oder Entzünden offenen Feuers ist aus Sicherheitsgründen

nicht erlaubt.

9. Wir bitten alle Badegäste um Rücksichtnahme auf andere Gäste und im Besonderen

um Rücksicht auf Kinder. Daher bitten wir darum, nur in den gekennzeichneten

Bereichen zu Rauchen und KEINE Zigarettenkippen im Sand zu entsorgen, sondern

NUR die dafür aufgestellten oder ausgegebenen Aschenbecher zu benutzen!!!

10. Badezeiten: täglich von 07:00 - 22:00 Uhr

11. Das Surfen in jedweder Form ist verboten.

12. Das Angeln im Badebereich ist während der Badesaison verboten und

generell nur mit gültigem Angelschein am Pfarrwiesensee erlaubt.

13. Eine Verschmutzung des Badestrandes ist verboten und wird angezeigt.

14. Insbesondere dürfen zur Verrichtung menschlicher Bedürfnisse nur die Toiletten

verwendet werden. Erregung öffentlichen Ärgernisses durch Urinieren oder unsittlichen

zur Schau stellen werden angezeigt.

15. Fotografieren ist verboten insbesondere die Aufnahme von Kindern ist in keinem

Fall erlaubt.

16. Wir bitten um Rücksichtnahme auf andere Badegäste und besonders auf Kinder,

auf das Nacktbaden zu verzichten bzw. einen abgelegenen Badebereich zu Nutzen.

17. Das Mitbringen von Musikanlagen, Shishas und Glasflaschen ist nicht erlaubt, bitte

nehmen Sie auch hier Rücksicht auf Ihre Badenachbarn.

Ausgegeben von der Ortsgemeinde Gimbsheim Stand: Juni 2021

©2024 von Kieswerk-Strandbar.

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